Besteuerung

Die folgenden Informationen sind keine persönliche Rechts- oder Steuerberatung sondern eine allgemeine Einführung ins Thema. Mehr Details

Eine US LLC ist – sofern nicht bewusst abweichend gegründet – eine transparente Personengesellschaft.

Dies bedeutet, dass die LLC in der Regel nicht selbst steuerlich veranlagt wird, sondern die Besteuerung direkt beim Inhaber auf dessen persönlichen Steuererklärung statt findet.

Das folgende bezieht sich auf die Bundessteuer (federal tax) in den USA. Einzelne Bundesstaaten können zusätzliche Steuern und Gebühren erheben, dazu später mehr.

Gehört die LLC nur einer einzigen natürlichen Person spricht man hier von einer sogenannten „disregarded entity“ (nicht beachtete Einheit).

Lebt man also als (alleiniger) Inhaber einer US LLC z.B. in Mexico erfasst man seine Gewinne aus der LLC auf seiner mexikanischen Steuererklärung und versteuert zum mexikanischen Steuersatz.

Lebt man hingegen als (alleiniger) Inhaber einer US LLC z.B. in Panama, einem Land mit territorialem Steuersystem, kann es zwar nötig sein, das Einkommen auf der dortigen Steuererklärung mit anzugeben, jedoch besteuert Panama kein Auslandseinkommen, so dass man die Gewinne der LLC steuerfrei vereinnahmen kann. Gleiches gilt, wenn man z.B. als Dauerreisender keinen (festen) Steuerwohnsitz hat.

Hat eine LLC mehrere Mitglieder (natürliche Personen), so verteilt sich die Versteuerung entsprechend anteilig auf Basis der Mitgliedschaftsanteile auf die Länder in denen die Mitglieder ihren Wohnsitz haben, mit der zusätzlichen Einschränkung, dass US Einkommen immer den USA zugerechnet und dort versteuert wird. Es braucht hier also je nach geschäftlicher Tätigkeit eine US Steuererklärung der Mitglieder sowie einen jährlichen „partnership return“ (spezielles Formular, dass die Verteilung der Gewinne auf die Mitglieder regelt).  Auch ist zu beachten, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) braucht, um zu verhindern, dass US Einkommen sowohl in den USA als auch im Wohnsitzland besteuert wird.

Hat eine LLC ausschließlich andere Kapitalgesellschaften (oder andere juristische Personen) als Mitglieder, wird die LLC wie eine (C-)Corporation versteuert. Das führt zumeist auch zur Steuerpflicht in den USA und zur verpflichtenden Abgabe einer US Steuererklärung für Unternehmen (Formular 1120).

Mischformen, also LLCs die sowohl Kapitalgesellschaften als auch natürliche Personen beinhalten sind steuerlich hingegen sehr komplex und sollten nur nach Konsultation mit einem US Steuerberater (CPA) aufgesetzt werden um bereits vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit alle steuerlichen Auswirkungen auszuloten.

Steuern einzelner Bundesstaaten

Bundesstaaten erheben in der Regel eine oder mehrere der folgenden Steuerarten, die unabhängig von der oben beschriebenen Regeln der federal tax sind. Bundesstaaten sind auch nicht verpflichtet, den Status der disregarded entity auf ihre lokalen Steuern anzuwenden.

Personal state income tax

Diese Steuer wird auf Privatpersonen, die im Bundesstaat leben angewendet. Sie kommt für ausländische LLC Besitzer aber selten zum tragen, sofern sich diese nicht dauerhaft im Bundesstaat aufhalten und Bindungen („binding ties“) aufbauen. Da sich Ausländer nirgends registrieren müssen sind solche binding ties aber selten nachweisbar oder werden nur in Ausnahmefällen erzeugt (z.B. dauerhaftes Bewohnen eines Hauses, Anmeldung eines privaten KFZ, etc.). Da die LLC die Steuerlast ja auf die Einzelperson weiterleitet, wäre also im Falle von binding ties das LLC Einkommen mit dem Satz der personal state income tax zu versteuern.

Corporate state income tax

Einige Bundesstaaten wenden hingegen die Unternehmenssteuer auf LLCs an, die in ihrem Bundesstaat Geschäfte machen. Hier kommt das Thema Nexus (siehe separater Artikel zum Thema Nexus) hinzu. Kurzgefasst bedeutet Nexus, dass die LLC z.B. Büroräume, angestellte Mitarbeiter oder weisungsgebundene Dienstleister im Bundesstaat beschäftigt oder andere Infrastruktur im Bundesstaat aufgebaut hat (Lager, Rechenzentren,…).

Manche Bundesstaaten knüpfen den Nexus auch an Umsatzgrenzen für Lieferungen oder Leistungen der LLC an die lokale Bevölkerung.

Sales Tax

Sales tax ist grob vergleichbar mit einer Mehrwertsteuer und fällt (fast) immer an, wenn innerhalb eines Bundesstaates Produkte verkauft werden. Während es bei physischen Produkten einfach bestimmbar ist, ob ein Produkt „innerhalb“ eines Bundesstaats verkauft wurde, verschwimmen bei digitalen Produkten etwas die Grenzen. So gibt es unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, ob z.B. eine Software, die auf einem Server im Bundesstaat gehostet und zum Kauf angeboten wird schon als „innerhalb“ des Bundesstaates zählt oder nicht. Hierzu herrscht zwischen unterschiedlichen Bundesstaaten ein breiter Wildwuchs an Regelungen den man beim Verkauf digitaler Produkte vorher recherchieren sollte. Die telefonische Gründungsberatung kann hier eine erste Einschätzung geben.

Franchise Tax oder Business License

Diese Steuer oder Gebühr erheben einige Bundesstaaten allein für das Privileg, dass die LLC im jeweiligen Bundesstaat Geschäfte machen darf, unabhängig davon, ob sie davon auch Gebrauch macht. Franchise taxes oder business licenses sind inzwischen gängige Mittel um zusätzliches Geld in die Kassen des Bundesstaates zu spülen, ohne dass man offensichtlich die Jahresgebühren für das Handelsregister anhebt.

Besteuerung im Wohnsitzland

Wie bereits beschrieben versteuert der Besitzer der LLC die Einnahmen im Land seines persönlichen Steuerwohnsitzes auf seiner privaten Steuererklärung.

Ausnahmen von dieser Regel gibt es dann, wenn das Wohnsitzland die LLC nicht als Personengesellschaft sondern als Kapitalgesellschaft einstuft. Dann muss diese eine separate Steuererklärung einreichen und wird nach den Steuerregeln für Unternehmen des Landes besteuert. Bevor man beginnt geschäftlich tätig zu werden kann sich hier also eine Anfrage beim lokalen Finanzamt lohnen, wie die LLC eingestuft wird, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Durch geschickte Formulierungen im Operating Agreement der LLC (Dokument, dass die Arbeitsweise der LLC beschreibt), kann die ein oder andere Einstufung erreicht werden. Im Rahmen des Gründungsprozesses kann das Operating Agreement flexibel auf diese Anforderungen zugeschnitten werden.

Wann ist eine LLC jetzt komplett steuerfrei?

Hierzu sollten mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • die LLC hat nur eine einzige natürliche Person als Inhaber
  • der Inhaber lebt in einem Land ohne Steuern (z.B. Monaco, VAE,…) mit territorialem Steuersystem (z.B. Panama, Paraguay,…) oder hat gar keinen persönlichen Steuerwohnsitz
  • die LLC löst keinen Nexus in einem Bundesstaat oder auf Bundesebene aus
  • der Inhaber hat keine binding ties zu einem Bundesstaat
  • der Bundesstaat erhebt keine Franchise Tax oder Business License Gebühr
  • Es wird keine Sales Tax durch physische oder gewisse digitale Produkte fällig
  • Der Inhaber erbringt keine Dienstleistungen vor Ort auf US Boden
  • Der Inhaber ist keine US Person (Staatsbürger, Green Card Besitzer, Inhaber bestimmter Visa)

Eine finale Einschätzung ob das eigene Setup steuerfrei betrieben werden kann, lässt sich im Rahmen einer telefonischen Gründungsberatung geben.

Reportingpflichten

Unabhängig von der Besteuerung der LLC gibt es drei (ggf. vier) regelmäßige Meldungen, die die LLC abgeben muss um ihren aktiven Status zu behalten und keine Strafzahlungen begleichen zu müssen.

Annual Report

Der Annual Report ist ein Bericht, der den Bundesstaat regelmäßig darüber informiert, dass die LLC noch aktiv ist und die Inhaberstruktur noch identisch ist, bzw. Änderungen daran mitteilt. Das Versäumnis einen Annual Report abzugeben führt erst einmal zu einer Säumnisgebühr, wenn der Report verspätet eingereicht wird und zur Löschung der LLC, wenn der Report gar nicht eingereicht wird.

Einige Bundesstaaten erheben eine Gebühr bei der Abgabe des Annual Report (filing fee / state fee). Manche Bundesstaaten verzichten auf einen Annual Report oder haben andere Abgabefristen (z.B. alle 2 Jahre, alle 10 Jahre, nur bei Änderungen der Inhaber, etc.)

Im Rahmen des Betreuungspakets wird der Annual Report fristgerecht ausgeführt (nach Begleichung der state fees).

FBAR

FBAR ist ein Reportingwerkzeug der FinCen (Finanzaufsicht der USA). Im Rahmen von FBAR muss die LLC die Existenz und das höchste Guthaben aller nicht-US Konten angeben, sofern die Summe aller Höchststände im Jahr $10.000 erreicht oder überschritten hat. FBAR selbst hat keine steuerlichen Auswirkungen sondern dient der Verhinderung von Geldwäsche und der Befriedigung der Neugier des Staates, welche Bürger und Unternehmen viel Geld im Ausland bunkern.

Auf das nicht-einreichen von FBAR gibt es recht hohe Geldbußen. Abgabefrist für FBAR ist der 15. April eines Jahres (oder der nächste Werktag danach, wenn der 15. April auf ein Wochenende fällt). Wurden keine Steuern hinterzogen und FBAR versehentlich nicht abgegeben, werden oftmals die Geldbußen nicht eingefordert, wenn das Formular nachgereicht wird.

Im Rahmen des Betreuungspakets wird FBAR mit eingereicht. Für die richtige und vollständige Meldung aller Konten und Salden ist jedoch immer der Eigentümer der LLC verantwortlich.

Formular 5472

Dieses noch recht neue Instrument des Finanzamts IRS dient sowohl dazu, die Beteiligungsverhältnisse an Unternehmen mit ausländischen Eigentümern zu dokumentieren als auch die Kapitalflüsse zwischen LLC und dem Inhaber zu erfassen (sog. Insichgeschäfte).

Während Formular 5472 auch erst einmal keine Steuerpflicht in den USA erzeugt, könnten bestimmte Angaben auf dem Formular auf eine solche schließen lassen, z.B. bei IP-/Lizenzgeschäften zwischen Inhaber und LLC.

In der Regel sind solche Transaktionen gerade bei LLCs mit einem einzigen Mitglied eher unüblich, da es durch den transparenten Fluss des Kapitals kaum Anreize gibt, durch solche Geschäfte Geld aus dem Unternehmen abzuziehen.

Auch auf die unterlassene Abgabe von Formular 5472 können hohe Bußgelder fällig werden, im Gegensatz zu FBAR ist der IRS hier weniger kulant. Auch wenn man annehmen könnte, dass in dem Fall, dass keine meldepflichtigen Transaktionen vorliegen, auch kein Formular eingereicht werden muss, empfehlen unsere Partner-Steuerberater im Zweifelsfall eine Nullmeldung einzureichen.

Auch Formular 5472 wird im Rahmen des Betreuungspakets eingereicht. Auch hier ist jedoch der Inhaber der LLC in der Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Der 15. April ist auch der Stichtag für Formular 5472 (bzw. wieder der nächste Werktag danach).

UBO Reporting an FinCen (Corporate Transparency Act)

Anfang 2021 hat der US Kongress eine weitere Reportingpflicht der Inhaber bzw. endgültig wirtschaftlichen Berechtigten an die FinCen beschlossen. Dieses Gesetz wird derzeit noch in die Praxis umgesetzt und es ist zu erwarten, dass Informationen zum Inhaber ab 2022 für Neugründungen und 2023 oder 2024 für bestehende Unternehmen übermittelt werden müssen. Sobald hier der genaue Ablauf feststeht, aktualisieren wir diesen Abschnitt.

Formular 1065

Dieses Formular (Partnership Return) betrifft nur LLCs mit mehr als einem Mitglied/Inhaber. In diesem Formular werden die Beteiligungsverhältnisse und Kapitalflüsse and die Mitglieder dargestellt.

Im Rahmen des Betreuungspakets wird Unterstützung bei Formular 1065 geleistet, in komplexen Strukturen empfiehlt sich jedoch das hinzuziehen eines US Steuerberaters (CPA). Auch für Formular 1065 ist der 15 April der letzte Abgabetermin.

Compliance

Zuletzt hat die LLC noch die Pflicht, einen sogenannten Registered Agent im Bundesstaat der Gründung vorzuhalten.

Ein Registered Agent ist eine Person oder Unternehmen, die vor Ort im Bundesstaat in einem echten Büro (kein Postfach) sitzt und zu üblichen Bürozeiten Behördenkommunikation oder Klageschriften verbindlich entgegennehmen kann.

Generell kann ein Registered Agent jede Person sein, die im Bundesstaat lebt und zu Bürozeiten an der Anschrift anzutreffen ist. Hat man also z.B. Freunde, Bekannte oder Verwandte vor Ort, können diese auch diese Aufgabe übernehmen.

Empfehlenswerter ist hingegen, einen professionellen Dienstleister damit zu beauftragen, um sicher zu stellen, dass auch alle eingehende Behördenpost zeitig erfasst und weiter geleitet wird.

Aus diesem Grund ist ein Registered Agent unseres Vertrauens auch immer im Betreuungspaket enthalten. Für die Leistungen des Registered Agents ist eine jährliche Gebühr fällig, die in den Kosten für das Betreuungspaket bereits enthalten ist. Dies beinhaltet auch das einscannen von Behördenpost und die Weiterleitung per Email oder Fax. Für die Weitersendung von Originaldokumenten fallen zusätzliche Versandkosten an.